Behandlungskosten

Die Abrechnung meiner Leistungen erfolgt über eine private Rechnungsstellung. Hier richte ich mich grundsätzlich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH). Private Krankenversicherungen, Zusatzversicherungen und Beihilfestellungen übernehmen die Behandlungskosten je nach Vertrag.
Vertragspartner des Heilpraktikers ist immer der Patient/die Patientin, nicht seine Krankenkasse.

Seit Oktober 2015 bin ich als qualifizierte Leistungserbringerin der IKK Südwest gelistet. Daher werden einige Kosten von der IKK übernommen.

Gesetzlich Versicherte können über den Abschluss einer 'Zusatzversicherung' Heilpraktikerleistungen zusätzlich versichern.

Bei Fragen sprechen Sie mich an.